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Vertragsabschluß
Dieser Mietvertrag wird von Sport & Freizeit Mobil im Namen und für Rechnung
des jeweiligen Eigentümers in der Eigenschaft als Vermittler abgeschlossen.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Sport & Freizeit MOBIL den
Abschluß eines Vermittlungsvertrages verbindlich an. Bei Gruppen: Mit seiner
Unterschrift unter die Anmeldung/Vertrag erklärt der Unterzeichnende, dass er
bevollmächtigt ist die Gruppe zu vertreten und somit für die
Vertragsverpflichtungen aller Teilnehmer einsteht.
Der Vertrag kommt mit der Absendung
der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Er ist für Sport &
Freizeit MOBIL aber erst dann verbindlich,
wenn eine Anzahlung (30% des
Gesamtpreises) auf dem genannten Konto innerhalb einer Woche eingegangen
ist.
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Zahlungsbedingungen
8 Wochen vor Mietbeginn muss die Restzahlung auf dem Konto eingegangen
sein. Bei Anmeldungen unter 8 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtpreis sofort
fällig. Nach Eingang der Restzahlung erhält der Mieter seine Reiseunterlagen.
Vom Vermieter kann jederzeit eine Kaution erhoben werden, soweit dies im Ermessen des Vermieters erforderlich ist. Die Rückgabe der Kaution, erfolgt spätestens 3 Wochen nach der Abreise, nachdem eine Kontrolle des Hauses mit befriedigendem Ergebnis durchgeführt worden ist. Die Kosten für Strom- und Ölverbrauch, Kurtaxen etc.(sofern nicht im Mietpreis enthalten) können nicht mit der Kaution verrechnet werden, sondern sind bei der Abreise abzurechnen.
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Preisangaben
Die Mietpreise verstehen sich pro Woche, in der Regel von Samstag bis
Samstag. Die jeweils gültige Preisliste mit näheren Erläuterungen und
Nebenkosten ist Bestandteil des Vermittlungsvertrages. Die in der Anmeldung
angegebene Personenzahl ist verbindlich und darf nicht überschritten werden.
Evtl. Preisnachlässe, Erhöhung der Personenzahl im Mietobjekt und andere
Absprachen müssen von Sport & Freizeit MOBIL schriftlich bestätigt werden.
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Beschreibungen
Auskünfte und Beschreibungen werden von Sport & Freizeit MOBIL nach bestem
Wissen und Gewissen gegeben, jedoch ohne Gewähr, da sie auch auf Angaben von
Drittpersonen (Verkehrsämtern etc.) beruhen. Austattung und Einrichtung der
Häuser/Ferienwohnungen sind immer gepflegt, zweckmäßig und ausreichend; sie
orientiert sich am Qualitätsstandart des Urlaubslandes und nicht Deutschlands.
Zeitweise Wasser- oder Stromausfälle sind seltene, aber mögliche
Erscheinungen, die zu keinerlei Ersatzansprüchen berechtigen. Es gilt immer
unser Prospekt in seiner aktuellen Fassung.
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An- und Abreise
Die Häuser/Wohnungen stehen am Anreisetag von 16-18 Uhr zur Übernahme
bereit. Bei voraussichtlich späterer Ankunft muss der Mieter den Vermieter
informieren und klären, ob und wie die Übergabe möglich ist. Am Abreisetag muss
das Objekt zwischen 8 und 10 Uhr freigegeben werden. Vor der Abreise muss sich
der Mieter zwecks Abnahme/Schlüsselrückgabe beim Vermieter melden. Das
Mietobjekt muß besenrein und mit erledigtem Abwasch übergeben werden, Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
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Hausordnung
Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung pfleglich zu behandeln und die
Hausordnung anzuerkennen. Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden.
Der Mieter haftet für die Schäden, die durch ihn, die Kinder oder die Gäste
verursacht wurden. Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich aufgetretene Leistungsstörungen Schäden am Ferienhaus/Ferienwohnung entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).
Ohne schriftliche Erlaubnis dürfen keine Haustiere
mitgenommen werden. Wir erwarten von den Mietern, dass sie die Gepflogenheiten
und Sitten des Gastlandes respektieren. Ausländerfeindliche und rechtsradikale
Haltungen sind bei unseren Vermietern äußerst unerwünscht.
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Rücktritt des Kunden
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten oder
verlangen, dass ein von ihm genannter Ersatzmieter in die Rechte und Pflichten
aus dem Vertrag eintritt. Für eine Umbuchung entsteht eine Bearbeitungsgebühr
(45.-- Euro). Für den Mietpreis und die damit verbundene Umbuchungsgebühr haften
der ursprüngliche und der Ersatzmieter gesamtschuldnerisch. Maßgebend für den
Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei
Sport & Freizeit MOBIL. Bei Rücktritt (oder Nichterscheinen) entsteht eine
Rücktrittsgebühr:
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bis zu 91 Tagen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
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bis zu 61 Tagen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
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bis zu 31 Tagen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
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bei weniger als 31 Tagen: 100% des Mietpreises
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Rücktritt durch Sport & Freizeit MOBIL
Sport & Freizeit MOBIL ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Verpflichtungen aus
diesem Vertrag verletzt.
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Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann zurücktreten, wenn ihm die Leistung aufgrund höherer
Gewalt unmöglich wird, oder der Mieter seine Verpflichtungen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verletzt.
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Umbuchung
Umbuchungen von Miettermin oder Unterkunft sind nur durch Rücktritt
vom Mietvertrag zu den oben genannten Rücktrittsbedingungen und
nachfolgender Neuanmeldung möglich. Die Kosten für eine Umbuchung betragen 40 €
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Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Sport & Freizeit MOBIL beschränkt sich maximal auf die bereits
geleisteten Zahlungen.
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Haftungsausschluß
Sport & Freizeit MOBIL haftet nicht für Leistungsstörungen, die sie nicht zu
vertreten hat (z.B. in Fällen höherer Gewalt, wie Kriege/Krisen, Streiks,
Umweltkatastrophen etc.). Der Haftungsausschluß gilt auch bei Auswirkungen
plötzlich auftretender Bauarbeiten und nicht angekündigter Militärübungen.
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Mängel
Bei Mängeln ist der jeweilige Vermieter der erste Ansprechpartner, er ist
für die Mängelbeseitigung zuständig. Sollten Mängel auftreten, eine
vertragsgemäße Leistungserfüllung aus anderen Gründen nicht möglich sein, bzw.
eine Fehlbelegung vorliegen, ist Sport & Freizeit MOBIL nach fristgemäßer Anzeige
durch den Mieter berechtigt Abhilfe zu schaffen. Dies gilt insbesondere für
die Bereitstellung einer entsprechenden Ersatzunterkunft. Der Mieter darf eine
solche Ersatzleistung nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen.
Mängelanzeigen nach Mietende können nicht berücksichtigt werden.
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Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet bei auftretenden Störungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. In diesem Fall reicht eine sofortige schriftl. Mitteilung an
Sport & Freizeit MOBIL, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe
nachgesucht wird. Versäumt der Mieter schuldhaft die Mängelanzeige oder
verlässt er das Mietobjekt, dann entfällt ein Anspruch auf Ersatz oder
Minderung.
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Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern und von Druck- und Rechenfehlern bleibt
Sport & Freizeit MOBIL vorbehalten. Abweichungen dieses Vertrages bedürfen immer
der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Gerichtsstand ist der Wohnort der jeweiligen Hauseigentümer.
Gerichtsstand für die Vermittlung ist München